DJ Bülo Wolters · Kröscheweg 16 · 28277 Bremen
Tel.: 0421-8728724 · Mobil: 0152-01325053 · dj@djbuelo.de
Der Vertrag kommt ausschließlich durch aktive Annahme des Auftaggebers zustande. Die Annahme erfolgt durch:
Ohne eine dieser Handlungen kommt kein Vertrag zustande. Schweigen gilt ausdrücklich nicht als Annahme.
Bei einseitiger Kündigung des Auftrages durch den Veranstalter nach Zugang der Auftragsbestätigung gelten folgende Ausfallentschädigungen:
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem DJ ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB). Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Die vereinbarte Gage sowie die Zahlungsmodalitäten sind in der Auftragsbestätigung festgehalten. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet.
Reisekosten, Auf- und Abbau der Technik sowie die Technik selbst sind in der Gage enthalten, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart.
Der DJ hat das Recht, die Veranstaltung musikalisch eigenverantwortlich zu gestalten. Musikwünsche und Vorgaben des Veranstalters werden berücksichtigt, sofern sie im Vorgespräch schriftlich festgehalten und der Auftragsbestätigung als Anhang beigefügt wurden.
Nachträgliche mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
Die Bereitstellung von Getränken und Speisen für DJ Bülo sowie ggf. mitreisende Techniker und Helfer ist eine gesondert vereinbarte Leistung und wird in der Auftragsbestätigung individuell geregelt. Sie ist nicht Bestandteil dieser AGB und darf nicht von der vereinbarten Gage abgezogen werden.
Der Veranstalter stellt sicher, dass am Aufstellort ausreichend Strom zur Verfügung steht. Mindestanforderung: 2 × 230 V / 16 A, getrennt abgesichert. Besondere technische Anforderungen werden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Der Aufstellort muss vor Witterungseinflüssen geschützt sowie mit einem festen, ebenen Untergrund versehen sein. Kann der DJ aufgrund mangelhafter Infrastruktur (Strom, Ort) die Leistung nicht erbringen, ohne dass ihn daran ein Verschulden trifft, ist eine anteilige Vergütung für erbrachte Leistungen dennoch zu entrichten.
Die Anmeldung und Entrichtung anfallender GEMA-Gebühren obliegt dem Veranstalter. Bei reinen Privatveranstaltungen im Sinne der GEMA-Bestimmungen entfallen diese Gebühren.
DJ Bülo verwendet ausschließlich nachweisbar lizenzierte digitale Musikdateien (VR-Ö-Lizenz, MP3 in CD-Qualität).
Beide Vertragsparteien erklären, zum rechtsverbindlichen Abschluss dieses Vertrages berechtigt zu sein. Der Veranstalter haftet persönlich für die Einhaltung der vereinbarten Pflichten und bestätigt, über einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Veranstaltung zu verfügen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über die Inhalte dieser Vereinbarung – insbesondere Honorarkonditionen – für die Dauer von drei Jahren ab Vertragsschluss Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen sind gesetzliche Auskunfts- und Offenbarungspflichten.
Ein Rücktritt des DJs ist ausschließlich in Fällen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, unvorhersehbare Ereignisse) zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und der beiderseitigen Unterzeichnung. Die Rechtsbeziehung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bremen.
Für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobes Verschulden oder Vorsatz des DJs verursacht wurde.
Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des DJs, die durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, gehen zu Lasten des Veranstalters.
Kann DJ Bülo die vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Stromausfall, Betriebsstörungen beim Auftraggeber), teilweise oder vollständig nicht erbringen, so ist die Gage anteilig zu kürzen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn die Leistung vollständig ausbleibt.
Die Haftung des DJs für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten bleibt unberührt.
Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.